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Alles andere als eine Schnapsidee!

Alkoholbrenner können ab sofort Abfindungsanmeldungen digital stellen

ZEBRA hat als erstes Bestandsverfahren aus der Verbrauchsteuerfamilie eine wichtige Stufe des Onlinezugangsgesetzes erreicht.



Destillateur prüft Anlagen in einer Brauerei.
Quelle: Adobe Stock / Lightfield Studios

14. Januar 2022

Abfindungsbrenner können nun über das Fachverfahren ZEBRA (Zentralisierung des Brennens unter Abfindung) papierlos ihre Abfindungsanmeldungen im Bürger- und Geschäftskundenportal online stellen. Auch Bürgerinnen und Bürger können dieses Online-Angebot nutzen, wenn sie eigenerzeugtes Obst als sog. Stoffbesitzer in einer Abfindungsbrennerei verarbeiten lassen.

Abfindungsbrenner stellen aus Rohstoffen wie Obst, Kartoffeln oder Getreidesorten „Hochprozentiges“ her, indem sie die Zutaten zur sogenannten Maische verarbeiten und diese in ihren Brenngeräten brennen. Abfindungsbrenner genießen steuerliche Vorteile, haben dabei aber bestimmte gesetzliche Vorgaben unbedingt zu beachten. Im Jahre 2021 wurden in ZEBRA ca. 108.000 Brenngenehmigungen erteilt und ca. 36 Mio. € an Einnahmen aus der Alkoholsteuer auf Abfindungsalkohol erhoben.

Mit ZEBRA ist ein weiterer Schritt für die Stufe 4 des Onlinezugangsgesetzes (OZG) geschaffen worden. Die OZG-Umsetzung zählt zu den größten Modernisierungsprojekten der Verwaltung. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen von dieser Chance der Digitalisierung profitieren können.

Außer ZEBRA bieten wir noch weitere spannende Projekte aus dem Bereich der Steuerverfahren. Im ITZBund erfahren Sie, welche Verfahren sich hinter Abkürzungen wie Tiger, Biber und Co. verbergen. Unter Stellenausschreibung finden Sie unsere aktuellen Jobangebote für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger sowie Fach- und Führungskräfte.

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