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Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) ist bemüht, das ITZBund-Internetangebot barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.itzbund.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Webauftritt www.itzbund.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) derzeit nicht vollständig vereinbar. Die Einhaltung der Anforderungen wurde im März 2021 und im Mai 2021 überprüft.

Der Internetauftritt des ITZBund wurde in 2020 neu erstellt und am 16.12.2020 veröffentlicht. Bei der Designentwicklung, der redaktionellen und technischen Konzeption des neuen ITZBund-Webauftritts www.itzbund.de wurden die Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer aktuellen Fassung berücksichtigt.

Nach der Veröffentlichung des neuen Internetauftritts wurde der abschließende Barrierefreiheitstest im März 2021 nach dem Testverfahren des BITV-Tests (92 Prüfschritte) durchgeführt. Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) hat die Internetseite zudem am 10.05.2021 einer vereinfachten Prüfung unterzogen.

Im Anschluss wurden weitere Optimierungen vorgenommen. Derzeit noch bestehende Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDF-Downloads: Nicht alle der angebotenen Dokumente zum Herunterladen sind barrierefrei. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, zukünftig so weit wie möglich und zweckmäßig barrierefreie PDF-Dateien anzubieten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14. Dezember 2020 erstellt und mehrfach aktualisiert, zuletzt im März 2023.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Barrieren melden an das ITZBund:

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behinderten­gleichstellungs­gesetz.